Nachrichten aus dem EUIPO (früher HABM)Februar 2008Neuer Beschluss des Präsidiums der Beschwerdekammern Neuer Beschluss des Präsidiums der Beschwerdekammern zur Organisation der Beschwerdekammern, der Großen Kammer und der Übertragung von Beschwerden auf einzelne Mitglieder für das Jahr 2008
Mit Geschmacksmustern in Zusammenhang stehende Gebührenzahlungen nur noch elektronisch möglich Mit Beginn dieses Jahres akzeptiert das HABM für Gebührenzahlungen, die mit Geschmacksmustern im Zusammenhang stehen, nur noch elektronische Zahlungen. Schecks werden derzeit zurückgesandt - zusammen mit einem Hinweis und Anweisungen für die Zahlung per Banküberweisung oder mittels eines laufenden Kontos. Januar 2008Die EU tritt dem Haager Geschmacksmusterabkommen bei Die Mitgliedschaft zu der Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle wurde am 1. Januar 2008 operativ. Der Beitritt zu dem Haager Verfahren ermöglicht es Unternehmen, Geschmacksmusterschutz mit einer einzigen Anmeldung nicht nur innerhalb der EU durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, sondern auch in den Vertragsstaaten der Genfer Akte zu erhalten. Das Verfahren zielt darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen, die Kosten für den internationalen Schutz zu verringern und die Verwaltung zu erleichtern.
Datenbank für geographische Angaben Das HABM hat eine Datenbank erstellt, die die geographischen Angaben für Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel enthalten, die durch Gemeinschaftsverordnungen und bilaterale Verträge zwischen der EG und Drittländern geschützt sind. Der Inhalt der Datenbank, die von den Prüfern bei der Prüfung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen verwendet wird, wird aus Gründen der Transparenz als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt.
Nationale Recherchenberichte für Gemeinschaftsmarken werden optional Nationale Recherchenberichte, deren Zweck darin besteht, zu prüfen, ob Gemeinschaftsmarkenanmeldungen ähnlich oder identisch zu bereits in den einzelnen EU Mitgliedstaaten eingetragenen Marken sind, werden ab dem 10. März 2008 optional. Von diesem Tag an werden Recherchenberichte nur noch dann erstellt, wenn der Anmelder sie zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung beantragt hat. Die Recherchen werden in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten - derzeit 17 - erstellt, und es fällt hierfür eine besondere Gebühr an. Gemeinschaftsrecherchenberichte und Warnschreiben werden wie bisher weiterhin erstellt. Die Gebühr für die nationalen Recherchenberichte wird derzeit überprüft. Weitere Information en hierzu werden auf der Internetseite des HABM vor Inkrafttreten des neuen Systems bereitgestellt. Link: Informationsvermerk zu dem neuen Recherchensystem Dezember 2007Neue Richtlinien des HABM für das Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie für internationale Marken – Beschluss des Präsidenten |